Die Jungen Liberalen Lichtenberg-Marzahn-Hellersdorf fordern, § 11 des Denkmalschutzgesetz Berlin dahingehend zu verändern, dass für denkmalgeschützte Gebäude, die als Schule der Primar- oder Sekundar-, Tertiar- und Quartärstufen genutzt werden, keine Genehmigung für Sanierungsmaßnahmen mehr erforderlich ist. Stattdessen soll für diese Gebäude die Pflicht zur Anmeldung einer Sanierungsmaßnahme bestehen. Eine erfolgte Anmeldung gilt dann als genehmigt, wenn die zuständige untere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegt. Ein Widerspruch ist nur dann möglich, wenn die besondere geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung (§ 2 Abs. 2 DenkmalschutzGes. Berlin) des Gebäudes durch die Sanierungsmaßnahme zerstört werden würde.

Begründung:
Im Denkmalschutzregister Berlins finden sich mehrere hundert Einträge zum Stichwort “Schule”. Angesichts der hohen Kosten einer denkmalschutzgerechten Sanierung und des desolaten Zustands zahlreicher Schulgebäude ist dies nicht mehr tragbar.

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