Gemäß § 1602 BGB sind Kinder und Jugendliche unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren. Wird ihnen dennoch kein Unterhalt von den Unterhaltspflichtigen gezahlt, sind gemäß § 1 UhVorschG Kinder und Jugendliche berechtigt, Unterhaltsvorschuss zu beziehen. Trotzdem erhalten Jugendliche von über 18 Jahren keinen Vorschuss, auch wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden und wirtschaftlich noch nicht selbstständig sind. Somit müssten diese, um ihren Unterhalt zu erlangen, gegen die Unterhaltspflichtigen klagen. Dies ist weder realistisch noch für viele Unterhaltsberechtigte ohne weiteres möglich.

Daher fordern wir Junge Liberale Lichtenberg-Marzahn-Hellersdorf, §1 UhVorschG dahingehend zu ergänzen, dass alle sich in der Ausbildung befindlichen, wirtschaftlich nicht selbstständigen Jugendlichen über 18 Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erlangen.

  1. Aufhebung aller Einschränkungen der Grundgesetze durch Sars2Covid-Maßnahmen ab dem 1.03.2022