Gemäß § 1602 BGB sind Kinder und Jugendliche unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren. Wird ihnen dennoch kein Unterhalt von den Unterhaltspflichtigen gezahlt, sind gemäß § 1 UhVorschG Kinder und Jugendliche berechtigt, Unterhaltsvorschuss zu beziehen. Trotzdem erhalten Jugendliche von über 18 Jahren keinen Vorschuss, auch wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden und wirtschaftlich noch nicht selbstständig sind. Somit müssten diese, um ihren Unterhalt zu erlangen, gegen die Unterhaltspflichtigen klagen. Dies ist weder realistisch noch für viele Unterhaltsberechtigte ohne weiteres möglich.
Daher fordern wir Junge Liberale Lichtenberg-Marzahn-Hellersdorf, §1 UhVorschG dahingehend zu ergänzen, dass alle sich in der Ausbildung befindlichen, wirtschaftlich nicht selbstständigen Jugendlichen über 18 Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erlangen.
- Aufhebung aller Einschränkungen der Grundgesetze durch Sars2Covid-Maßnahmen ab dem 1.03.2022
- Rousseau: Der Mensch ist frei doch überall ist er an Ketten gebunden
- Impfpflicht → Impfquote (ca. 30. Mio Dosen pro Monat stand jetzt möglich)/prinzipiell keiner Lage voraussehen (neue Virusvarianten…)
- Perspektive Bürger Rahmen für Freiheit
- Lethargie bei Maßnahmen und Legitimität sinkt
- Maskenpflicht kann bestehen bleiben, Schulen Bildungseinrichtungen geöffnet…, Clubs und Bars (nur mit LUFTFILTER), Sportvereine offenhalten, Altenheim und Besuche in Krankenhäusern immer offen, Hygienekonzepte wie Desinfektionen und Händewaschen weiter fördern!
- Zwischen Geburt und Tod ein Zustand des Lebens/ schon 2 Jahre eingeschränkt