Die Jungen Liberalen Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf sprechen sich für eine altersbezogene Impfpflicht aus, in dem die medizinischen Empfehlungen von der EMA und Stiko berücksichtigt werden. Beispielsweise sollte die Moderna Impfung nicht an unter 30- jährige verimpft werden.
Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung das Freiheit und Verantwortung einander bedingen. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrechtseingriff nach Art. 2 Abs. 2 GG. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit gegeben, weil sich die Nicht-Impfung nicht nur auf die eigene Gesundheit, sondern gerade auch auf die Gesundheit der Mitmenschen auswirkt. Wie der Gründungsvater der Liberalen Immanuel Kant betonte „endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit des anderen beginnt”. Deshalb ist die Entscheidung sich nicht impfen zu lassen eine Entscheidung, die die Gesundheit und Freiheit der Geimpften auch gefährdet.
Als Liberaler ist somit die Entscheidung, ob man sich gegen Sars2 Covid-19 verimpft nicht eine freie Entscheidung. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien sind für ein liberales Grundverständnis nicht abzustreiten. Die Entscheidung sich impfen zu lassen ist eine Entscheidung, die das Ziel verfolgt das Gesundheitswesen notfalls nicht zu überlasten. Um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit zu begründen ist die Eignung, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit rechtlich zu untersuchen. #
Die Eignung, dass eine Impfpflicht gegen einen schweren Verlauf des Sars2 COVID-19 Virus beiträgt, ist wissenschaftlich allgemein unumstritten. Studien haben ergeben, dass eine vollständige Grundimmunisierung zu einem deutlich milderen Verlauf einer Erkrankung führt. Somit ist die Eignung für eine generelle Impfpflicht gegeben. Die Erforderlichkeit der Impflicht ist erst gegeben, wenn der Staat alle anderen Mittel um die Erreichung einer möglichst hohen Impfquote ausgeschöpft hat.
Es lässt sich sicherlich streiten, ob der Staat in der Kommunikation zu den Bürgern in der Impf-Kampagne vermeidbare Fehler begangen hat, die zu einer tiefen Impfquote führten. Diese retrospektiv möglicherwiese falschen Handlungen erfolgten auf Grundlage des damaligen Wissensstandes und zum Schutze der Allgemeinheit und können daher nicht verurteilt werden. Zudem ist seit Ende September jedem volljährigen Bürger ein Angebot zu einem Impftermin zur Verfügung gestellt worden. Selbst Maßnahmen mit gesellschaftlichem Spaltungscharakter wie 2G haben nicht zu einer signifikant höheren Impfquote geführt. Somit ist die Erforderlichkeit gegeben.
Die Angemessenheit wird dadurch begründet, dass die Vorteile bei einem Grundrechtseingriff den Nachteilen überwiegen. Dieser Grundrechtseingriff ist mit einer altersbezogenen Impfflicht gegeben. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrechtseingriff, der jedoch mit dem Schutz des öffentlichen Guts Gesundheit, welche der Staat permanent aufbewahren muss, angemessen ist. Als Exkurs dient eine Impfpflicht für Masern bei Kindern, welche 2020 durch das Bundesverfassungsgericht genehmigt wurde, mit der Begründung, dass “der Staat das Leben schützen und die körperliche Unversehrtheit vieler Menschen sichern muss.”